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Derzeit prüft die Stadtverwaltung den Bau einer Tiefgarage am Marktplatz. Grundlage dafür ist das bereits 2001 beschlossene Verkehrskonzept Innenstadt, das optional die Errichtung einer Tiefgarage vorschlägt. Die aktuellen Sanierungsmaßnahmen am Markt werden den Stellplatzbedarf in einer Größenordnung von rund 80 Stellplätzen ansteigen lassen. Ferner steht zum Abschluss der Altstadtsanierung die Neugestaltung des Marktplatzes aus. Dies ist der Anlass für die Grundsatzüberlegung, wie mit den Pkw-Stellplätzen umgegangen werden soll. Als wesentliche Rahmenbedingung ist die Neuordnung des ruhenden Verkehrs planerisch vorzubereiten. Zur Neugestaltung des Marktes soll ein städtebaulicher Wettbewerb für das Jahr 2010 vorbereitet werden. Die nunmehr in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie vom Ingenieurbüro Ulrich Karsch stellt eine wesentliche Rahmenbedingung für die Aufgabenstellung dar. Die Kosten für die Studie belaufen sich auf rund 14.500 €. Inhalt der Studie: Es werden in der Untersuchung zwei Varianten gegenüber gestellt; die Variante 1 „Grundform L“ mit einem Stellplatzangebot von 83 Stellplätzen und die Variante 2 „Grundform Ring“ mit 112 Stellplätzen. Beide Varianten sehen nur eine eingeschossige Tiefgarage vor und können das derzeitige Parkangebot auf dem Markt (76 Stellplätze) abdecken. Für die Variante 2 wurde noch eine Untervariante 2.1 entwickelt, die eine Trennung zwischen Anwohnerparken und öffentlichem Parken, bei ähnlichem Zuschnitt, vorsieht. Weitere Tiefgeschosse sollten zum einen aufgrund von unkalkulierbaren Risiken für die historische Bausubstanz vermieden werden und tragen andererseits auch nicht zu einer wirtschaftlicheren Lösung bei. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf rund 2,4 Mio. € (Variante 1) bzw. 3,2 Mio. € (Variante 2 bzw. 2.1). Die Kosten pro Stellplatz liegen bei beiden Varianten bei ca. 28.800 €. Bestandteil der Studie sind ferner eine Vermessung der Marktfassaden sowie eine Fotomontage der städtebaulichen Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Ausbildung der Zu- und Abfahrt. Weitere inhaltliche Ausführungen werden in einer Präsentation durch das Ingenieurbüro während der Sitzung vorgestellt. Finanzierung: Gemäß der Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung – VwV StBauE vom 20. August 2009 sind Kosten für die Schaffung von zuwendungsfähigen öffentlichen Stellplätzen in Parkhäusern, Tiefgaragen oder Parkdecks, einschließlich sämtlicher Nebenkosten ohne Grunderwerb, bis zu einer Förderobergrenze von 13 000 € je Stellplatz zuwendungsfähig. Erwirbt die Gemeinde nicht das Eigentum, ist die langfristige öffentliche Nutzung durch Vertrag mit dinglicher Sicherung und öffentlicher Widmung der Anlage zu gewährleisten. Ferner muss die Notwendigkeit für das Sanierungsgebiet gesamtheitlich nachgewiesen werden. Insofern ergibt sich ein Finanzierungsdefizit von rund 16.000 € pro Stellplatz. Bei 112 Stellplätzen wären demnach rund 1,8 Mio. € frei zu finanzieren. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist dies aus kommunalen Eigenmitteln derzeit nicht finanzierbar. Bürgermeister Christian Flörke: „Ich möchte eine ergebnisoffene Diskussion führen. Dazu wird es Mitte bis Ende November eine öffentliche Diskussionsrunde mit Fachexperten geben, an der sich auch alle Bürger und Interessenten beteiligen können. Fakt ist, dass wir eine Entscheidung treffen müssen, denn nach der Sanierung des Marktplatzes haben wir keine Möglichkeiten mehr zum Bau der Tiefgarage.“
Autor: Thomas Gockel, Pressesprecher
Quelle: sachsen-aktuell.com
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