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Gelistet in der Beraterbörse der KfW-Bank als Existenzgründercoach für das "Gründercoaching Deutschland"
Jeder Arbeitssuchende welcher noch mindestens 3 Monate ALG I bzw. ALG II bezieht und sich selbständig machen möchte wird bei einer Existenzgründung gefördert.
Fördermöglichkeiten (Gründungszuschuss/Einstiegsgeld)
Hilfestellung bei Erarbeitung des Existenzgründerkonzeptes
Bekleidung in allen Phasen der Gründung
| Änderung bei der Förderung von Arbeitslosen in die Selbständigkeit ab 1. August 2006 |
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Am 1. August 2006 wurden die Förderprogramme für Überbrückungsgeld und dem Existenzgründerzuschuss zu einem Instrument zusammengeführt, dem sogenannten Gründungszuschuss.
Das wichtigste zum Gründungszuschuss:
Der neue Gründungszuschuss ist ein Zwei-Phasen-Modell. Gründer oder Gründerinnen erhalten zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der ersten Phase nach der Gründung einen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes für die Dauer von neun Monaten. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich eine Pauschale von 300 Euro gezahlt. Diese soll den Existenzgründern ermöglichen, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern. In der zweiten Förderphase wird dann für sechs Monate nur noch die Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung gezahlt.
Die Förderung erhält nur, wer arbeitslos ist und noch über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens drei Monaten verfügt. Die Förderdauer beträgt insgesamt 15 Monate. Grundlage für die Förderung ist - wie bisher auch - die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens. Zusätzlich müssen die Gründer der Agentur für Arbeit ihre persönliche und fachliche Eignung darlegen.
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Quelle: sachsen-aktuell.com
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